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Das Recht in der Medizin

Juristinnen und Juristen der Universität erforschen ein komplexes Rechtsgebiet

Forschung

In der Entwicklung neuer medizinischer Therapien und Versorgungsansätze hat es gewaltige Fortschritte gegeben. Dazu gehört, dass sich täglich neue Fragen und Diskussionen rund um den angemessenen Einsatz moderner Medizin und die intensive Nutzung von Gesundheitsdaten auftun. Mit Fragen dieser Art befassen sich die Juristinnen und Juristen am Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) der Universität Bremen.

Wie viel Sinn macht der Einsatz von Hochtechnologie ungeachtet aller Risiken und Kosten? Wofür haftet ein Arzt heute – und wofür nicht? Welche Rechte haben Patienten? Wie sorgfältig muss mit ihren Daten umgegangen werden und wie können Gesundheitsdaten systematisch erfasst und erschlossen werden? Immer mehr Themen im Bereich Gesundheit und Medizin werden kontrovers diskutiert.

Heute ist oft vom „mündigen Patienten“ die Rede, dessen Rechte zuletzt immer mehr gestärkt wurden.

„Die Zeiten, als der demütige Patient die Diagnose und den Rat des Arztes unwidersprochen entgegennahm und die erteilten Anweisungen befolgte, sind längst vorbei“, weiß Professor Benedikt Buchner, der das IGMR gemeinsam mit seinen Kollegen Friedhelm Hase und Jörn Reinhardt sowie dem wissenschaftlichen Geschäftsführer Dennis-Kenji Kipker leitet. Heute sei oft vom „mündigen Patienten“ die Rede, dessen Rechte zuletzt immer mehr gestärkt wurden. „Ärzte wiederum werden zunehmend für Behandlungsfehler zur Verantwortung gezogen – und versuchen sich durch noch mehr Dokumentation und Patienteninformation, aber auch durch ,Defensivmedizin‘ abzusichern“, so Buchner. Die zunehmende digitale Vernetzung im Gesundheitsbereich eröffne neue Möglichkeiten, erfordere aber durch die Nutzung und Verknüpfung sensibler personenbezogener Daten auch besondere Schutzmaßnahmen.

Einst das erste Institut seiner Art

„Die Rechtsfragen rund um Medizin und Gesundheit haben sich in kurzer Zeit vervielfacht“, sagt Professor Benedikt Buchner. Zusammen mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Studierenden geht man im IGMR zahlreichen juristischen Problemen auf den Grund, die sich im ungeheuer vielschichtigen Gesundheitssystem immer wieder neu ergeben. „Weil es mittlerweile so viel Beratungsbedarf im Gesundheits- und Medizinrecht gibt, haben sich an vielen deutschen Universitäten Institute wie das IGMR gebildet“, so Buchner.

Die Rechtsfragen rund um Medizin und Gesundheit haben sich in kurzer Zeit vervielfacht. Das IGMR forscht zu den juristischen Grundlagen.
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Die Bremer Einrichtung wurde schon vor der Jahrausendwende gegründet und war damals die erste ihrer Art. Die Gründungsmitglieder Professor Robert Francke und Professor Dieter Hart haben unter anderem im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) die „Charta der Patientenrechte“ erarbeitet, die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Arzt und Patienten benennt und das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten fördern soll.

Expertise an der Schnittstelle von Medizin- und Informationsrecht

Zu den Aufgaben des Instituts gehört es, unterschiedliche Gebiete der Rechtswissenschaft mit anderen Wissenschaftsgebieten zusammenzuführen. „Dies geschieht beispielsweise durch Kooperationen zwischen Medizin und Medizinethik, den Gesundheits- und Informationswissenschaften und der Gesundheitsökonomie“, erläutert Benedikt Buchner. An der Schnittstelle von Medizin- und Informationsrecht unterstützt das IGMR mit seiner juristischen Expertise zahlreiche Forschungskooperationen als Projektpartner.

Zu den aktuellen Projekten zählen dabei unter anderem der Aufbau einer nationalen Forschungsdateninfrastruktur für Gesundheitsdaten (NFDI4Health). Das von Bund und Ländern geförderte und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DGF) koordinierte Projekt wird vom IGMR in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit beraten und begleitet. Hervorzuheben ist auch die Kooperation mit dem Leibniz-WissenschaftsCampus Digital Public Health – einem Forschungsnetzwerk, das sich mit den Herausforderungen der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen befasst.

Der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis ist ein zentrales Anliegen des juristischen Uni-Instituts.
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Transfer in die Praxis ist ein zentrales Anliegen

Auch der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis ist ein zentrales Anliegen des juristischen Uni-Instituts. Dazu gehören etwa regelmäßige Veranstaltungen und Tagungen zu aktuellen Themen des Gesundheits- und Informationsrechts. „Und last but not least wird auch der wissenschaftliche Nachwuchs am Institut mit ausgebildet“, ergänzt Buchner. Die Juristinnen und Juristen von morgen sind im Rahmen der Promotionsförderung an zahlreichen drittmittelgeförderten Projekten zu den zentralen Forschungsthemen des IGMR beteiligt.

Weitere Informationen:

Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht

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