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Karriere mit „Statistik vor Gericht“

Akademischer Mittelbau im Fokus: Dr. Tanja Ihden aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

Campusleben

Sie ist Betriebswirtschaftlerin, aber im Moment interessiert sie eher die Juristerei – und alles dazwischen: Dr. Tanja Ihden aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaft hat sich ein sehr spezielles Forschungsthema gesucht. Im Mittelpunkt steht die Statistik, und zwar als Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung bei Gerichtsverfahren. „Statistik vor Gericht“ heißt deshalb das Projekt, das sie im Team der Professur für empirische Wirtschaftsforschung und angewandte Statistik von Martin Missong leitet.

Statistik: Damit muss sich fast jede und jeder Studierende irgendwann mal beschäftigen. Als Bestandteil des Curriculums ist es für viele lästige Pflicht, für manche sogar ein Ärgernis. „Auch ich habe in meinem Studium der Betriebswirtschaftslehre zunächst großen Respekt davor gehabt. Ich wollte auf gar keinen Fall bei der Statistik-Prüfung durchfallen. Umso mehr habe ich mich da also rangesetzt“, erinnert sich Dr. Tanja Ihden heute. Dass aus der Beschäftigung mit Zahlen und Skalen mal ein spannendes Forschungsthema wird, war damals noch nicht abzusehen. Heute ist die 32-Jährige auf dem Weg zur Expertin, wenn es um „Statistik vor Gericht“ geht.

„Statistik vor Gericht“ geht auch im Homeoffice. Tanja Ihden ist eine von wenigen, die sich mit diesem Thema in Deutschland beschäftigen.
© Steffen Baack

Dabei war während der Schulzeit Mathematik nicht unbedingt das Lieblingsfach der Wissenschaftlerin, die in Neubrandenburg aufgewachsen ist und zum Studium an die Bremer Uni kam. „Ich hätte auch nicht gedacht, dass Betriebswirtschaft so viel mit Zahlen zu tun hat. Aber während des Studiums gab es dann Aha-Effekte. Durch die Beschäftigung mit Mathematik und Statistik habe ich überhaupt erst gelernt, welchen Sinn zum Beispiel die 1. Ableitung macht.“ Ihre Bachelor-Arbeit schrieb sie dann aber 2011 doch eher zu einem „klassischen“ Thema, den deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen.

Ihren Master machte sie anschließend ganz bewusst im damals neu gestarteten Studiengang „Komplexes Entscheiden“. Der sei förmlich für sie geschaffen worden: „Er war neu, ich konnte dort Pionierarbeit leisten, es ist ein interdisziplinärer Studiengang. Ich liebe es, verschiedene Blickwinkel einzunehmen und miteinander zu verbinden.“ Politische, juristische und ökonomische Perspektiven verknüpfte sie in ihrer Masterarbeit zur damaligen Eurokrise.

„Kann man da noch nein sagen?“

2011 hatte Tanja Ihden auch begonnen, für Wirtschaftsprofessor Martin Missong als studentische Hilfskraft zu arbeiten. Man verstand sich – und es ergab sich für die Zeit nach dem Studium plötzlich eine Perspektive. Sie muss lachen, wenn sie sich daran erinnert, wie Zufälle, Möglichkeiten und Kontakte plötzlich die Tür zu einer wissenschaftlichen Karriere öffneten: „Eigentlich wollte ich nach der Masterarbeit flügge werden und weg aus Bremen. Aber Professor Missong hat mich für das geplante Projekt ,Statistik vor Gericht‘ an seinem Lehrstuhl begeistern können. Er meinte damals zu mir, er würde nur eine Person kennen, die das erfolgreich mit Leben füllen könnte: mich. Kann man da noch nein sagen?“

„Statistik ist kein ‚Rechtsautomat‘, um das mal klar zu sagen.“

„Statistik vor Gericht“ wurde zu einer Forschungsstelle im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und zum wissenschaftlichen Mittelpunkt der Arbeit von Tanja Ihden. „Die Relevanz statistischer Methoden in der Rechtsprechung und mögliche Implikationen für die juristische Ausbildung“ lautet der Titel ihrer Dissertation, die sie 2017 abschloss. „Statistik dient ja nicht nur der Datenanalyse, sondern ist auch eine Entscheidungshilfe auf vielen Ebenen“, erläutert sie. „Recht wird ja nicht aufgrund von Bauchgefühl, sondern anhand von Fakten gesprochen. Und es gibt statistische Wahrscheinlichkeiten – zum Beispiel, ob eine Behauptung der Anklage oder Verteidigung stimmen könnte oder auch nicht.“ Diese Wahrscheinlichkeit sei wohlgemerkt aber nur eines von vielen Puzzleteilen vor Gericht: „Statistik ist kein ‚Rechtsautomat‘, um das mal klar zu sagen.“

Im angloamerikanischen Raum spielt die Statistik vor Gericht bereits eine größere Rolle. Dort gibt es öfters als hier Entscheidungen, die auch mit Wahrscheinlichkeiten unterfüttert werden – dies aber auch, weil dort eher nach Vergleichsfällen und Erfahrungen in der Vergangenheit gesucht werde. In Deutschland zähle mehr die Einzelfallentscheidung, so Tanja Ihden. Deswegen sei auch die enge Zusammenarbeit mit den Rechtswissenschaften notwendig. „Bei uns spielt Statistik vor Gericht noch eine sehr kleine Rolle. Ich will nicht sagen, dass ich die erste bin, die sich damit beschäftigt – aber eine von ganz wenigen.“

12 Prozent nicht genug für Sicherungsverwahrung

Auch in Deutschland hat es schon Gerichtsentscheidungen gegeben, in denen die Zahlen eine Rolle spielten. So kam beispielsweise ein Vergewaltiger in Hamburg um Sicherungsverwahrung nach der Haft herum, weil ein Gutachten das Rückfallrisiko für ein Sexualdelikt nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 12 Prozent bezifferte – nach Meinung des Gerichts „nicht ausreichend für eine Sicherungsverwahrung.“ In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wiederum hatte die Stadt Bremerhaven gegen die Hochrechnung der Bevölkerungszahl anhand von Stichproben – statt einer umfassenden Volkszählung – geklagt. Sie verlor: Das Gericht bewertete die Zahlensammlung als ausreichend für eine Hochrechnung.

„Wir wollen die Studierenden auf gar keinen Fall mit gruseligen Formeln erschlagen.“

Als Postdoc leitet Tanja Ihden nun die Forschungsstelle, die aus dem Etat von Professor Missong finanziert wird. Außerhalb des Lehrdeputats – „also sozusagen in unserer Freizeit“ – geben sie und Missong sogar im Fachbereich Rechtswissenschaft mit zwei Semesterwochenstunden den Schlüsselqualifikationskurs „Statistik vor Gericht“. „Wir versuchen, das Thema möglichst anschaulich zu vermitteln. Wir wollen die Studierenden auf gar keinen Fall mit gruseligen Formeln erschlagen.“ In Zeiten von Corona setzt die Statistikerin das per Online-Veranstaltung um – „Montagmorgens um 8 Uhr, vor 400 Leuten.“

Schon seit annähernd zehn Jahre ist Tanja Ihden jetzt im Team von Martin Missong dabei. Ende 2021 will sie sich anderweitig orientieren – sie strebt eine Juniorprofessur an.
© Julia Sulzbach

Ende 2021 trennen sich die Wege

Annähernd zehn Jahre ist Tanja Ihden jetzt schon im Team von Martin Missong dabei. „Irgendwie hat sich immer ein Anschluss ergeben, das war natürlich prima – zumal wir am Lehrstuhl ein wirklich sehr schönes Arbeitsklima haben.“ Ende 2021 läuft ihr jetziger Vertrag aus, und dann werden sich die Wege wohl trennen: „Ich habe jetzt bei einigen ausgeschriebenen Juniorprofessuren meinen Hut in den Ring geworfen und will mal sehen, wie meine Chancen sind“, gibt sie einen Ausblick auf ihre Karriereplanung. Das „System Uni Bremen“, in dem sie auch noch als Frauenbeauftragte arbeitet, habe sie „mittlerweile ganz gut verstanden. Jetzt will ich mal rausgehen und sehen, wie es bei anderen läuft.“

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