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Wie kann ich mein Studium unterbrechen?

Worauf du achten solltest, wenn du ein oder zwei Semester aussetzen möchtest

Lehre & Studium

Nicht immer läuft alles nach Plan im Leben. Oder vielleicht möchtest du dich auch einfach anderen Dingen wie einem Praktikum oder Work and Travel im Ausland widmen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Urlaubssemester einzulegen. Wie genau das funktioniert, klären wir in ein paar Fragen:

Wie funktioniert so ein Urlaubssemester?

Du kannst dich grundsätzlich an der Uni Bremen in deinem gesamten Studienverlauf ohne besondere Gründe bis zu zwei Semester beurlauben lassen. Das heißt konkret, dass du keine Seminare oder Vorlesungen besuchst, aber trotzdem eingeschrieben bleibst. Dein Studienplatz sowie deine bisher erbrachten Prüfungsleistungen bleiben erhalten, wenn du nach der Unterbrechung das Studium fortsetzt. Jedoch darfst du während deiner Urlaubssemester keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, also auch keine Lehrveranstaltungen besuchen oder Hausarbeiten abgeben. Auch wichtig zu wissen: Die Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester. Das kann für verschiedene Leistungen relevant sein, zum Beispiel fürs BAföG oder Kindergeld.

Welche Deadlines muss ich da beachten?

Bis zum 15. August musst du den Urlaubsantrag online mitsamt aller erforderlichen Nachweise im moin-Portal für das jeweils kommende Wintersemester einreichen. Für das Sommersemester ist der 15. Februar Stichtag. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich. Außerdem ist es dir nicht möglich, im ersten Studiensemester gleich ein Urlaubssemester einzulegen.

Gilt das für alle Studierenden?

Das Urlaubssemester können grundsätzlich alle eingeschriebenen Bachelor- und Masterstudierende an der Uni Bremen in Anspruch nehmen. Dazu zählen jedoch nicht Studierende mit besonderem Status, wie zum Beispiel Doktorand:innen, Gast- oder Vorbereitungsstudierende. Visumspflichtige Studierende brauchen zudem eine Genehmigung der Ausländerbehörde.

Sind auch mehr als zwei Urlaubssemester möglich?

Wenn du in deinem Studium für mehr als zwei Semester pausieren möchtest, geht dies auch, jedoch nur mit einem triftigen Grund – zum Beispiel aufgrund von Krankheit. Dafür musst du ein ärztliches Attest einreichen. Dann kannst du höchstens für die Dauer der Regelstudienzeit beurlaubt werden. Auch wenn du Elternzeit nehmen möchtest, kannst du länger als zwei Semester unterbrechen. Hier musst du einige Nachweise einreichen. Bei einer Beurlaubung wegen Elternzeit darfst du in der Zeit sogar Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.

Muss ich dann auch Studienbeiträge und mein Semesterticket zahlen?

Da du in der Zeit deines Urlaubssemesters eingeschriebene:r Studierende:r bist, musst du auch deine Studienbeiträge pünktlich zahlen – sonst droht Exmatrikulation. Wenn du das Semesterticket nicht nutzen möchtest, kannst du das im Antrag auf Beurlaubung im moin-Portal angeben.

Wäre es nicht einfacher, nicht zu den Vorlesungen zu gehen statt ein Urlaubssemester einzureichen?

Klingt alles erstmal ziemlich bürokratisch, um ein Semester keine Vorlesungen zu besuchen und Prüfungen zu schreiben. Offiziell ein Urlaubssemester einzureichen ist jedoch insbesondere dann sinnvoll, wenn du BAföG beziehst. Denn dann kannst du besser schauen, dass du die Regelstudienzeit nicht überschreitest, denn das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester. Dein BAföG fällt nämlich bei Überschreitung der Regelstudienzeit weg.

Weitere Informationen

Genauere Infos, zum Beispiel über die benötigten Nachweise, findest du auf der Seite der Universität Bremen.

Das Sekretariat für Studierende berät dich ebenfalls dazu. Die persönliche Sprechstunde findet immer montags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr statt im Erdgeschoss des VWG. Telefonisch erreichst du das SfS auch außerhalb der Sprechzeiten unter 0421 218-61110 oder über das Kontaktformular.

Zum Thema BAföG berät das Studierendenwerk Bremen.

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